Brief vom 18.05.1917
die Marie Vanotti, ist, wie und ob ver-
wandt und ob sie was einzuwenden hat.
Im übrigen geht der Weg über Amtsgericht
Freiburg zum Justizministerium. Es ist
die Namensänderung ein reiner Gnaden-
akt und kann also verweigert werden
ohne Gründe. Ich habe aber die Empfindung
als ob die Übernahme des Namens Vanotti
ein Akt der Pietät gegen die ausgestorbe-
ne Familie der Mutter wäre.
Zum Schluss noch die Mitteilung,
daß wir wieder mal nach dem (a)
Lied vom lustigen Müller handeln.
Herzliche Grüße euer dankbarer
August
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Anmerkung:
(a) durchgestrichen: „Wille“
Letzte Änderung: 09.08.2013